Das Team des Sozialdienstes im Klinikum Bielefeld-Mitte unterstützt und
berät Sie gern bei Fragen zu Anschlussheilbehandlung (AHB),"Häuslicher
Versorgung" sowie Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.
Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die sich
möglichst zeitnah an eine Akutbehandlung (Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie)
anschließt.
Wo findet Ihre AHB statt?
Eine AHB wird in einer Rehabilitationsklinik durchgeführt. Bei der Auswahl
einer geeigneten Klinik sind wir Ihnen gern behilflich.
In NRW ist für die Durchführung einer AHB bei gesetzlich krankenversicherten
Personen die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung zuständig. Sie
hat ein Verzeichnis der Kliniken herausgegeben , das Sie unter der angegebenen
Internetadresse aufrufen können. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer Wunschklinik
auf und vereinbaren einen Aufnahmetermin für Sie.
Wie wird eine AHB beantragt?
Die Antragstellung erfolgt immer durch die abschließend behandelnde Stelle(Krankenhaus
oder Praxis der niedergelassen Onkologen).Ausführliche Auskünfte erhalten Sie
in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Als Patientin unseres Hauses haben Sie außerdem die Möglichkeit, an den regelmäßigen
Informationsveranstaltungen auf der Station 11.2 teilzunehmen ( montags 12.30h
und freitags 10.30h im Aufenthaltsraum)
Wann können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Wenn aufgrund einer Krebserkrankung eine Behinderung über 6 Monate hinaus
zu erwarten ist , können Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag
stellen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Sozialdienst des Klinikums,
beim Versorgungsamt oder bei der Bürgerberatung. Fragen zur Antragsstellung
beantworten wir Ihnen gern.
Welche Vorteile haben Sie durch einen Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis gewährt Ihnen einen Grad der Behinderung
(GdB) sowie Nachteilsausgleiche.
Diese können sein: Steuervergünstigungen, zusätzlicher Urlaubsanspruch,
erhöhter Kündigungsschutz, Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
u.s.w.
Welche häuslichen Hilfen (Häusliche Versorgung) können Sie nach der
Krankenhausentlassung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie nach dem Krankenhausaufenthalt Unterstützung im Haushalt, bei
der Körperpflege bzw. Behandlungspflege(Verbände, Medikamente, Spritzen
u.s.w.) benötigen, können wir für Sie einen Kontakt zu einem ambulanten
Pflegedienst herstellen. U.U. werden die Kosten von der Kranken- bzw.
Pflegeversicherung übernommen. Bei der Abklärung mit dem zuständigen Kostenträger
können wir Ihnen gern behilflich sein.
Wo können Sie finanzielle Unterstützung bekommen?
Bei geringem Einkommen können Sie u.a. einen Antrag bei der Deutschen
Krebshilfe stellen. Hier wird Ihnen gegebenenfalls ein einmaliger Geldbetrag
gewährt. Die Anträge erhalten sie im Sozialdienst, über das Internet (s.
Internetadresse) oder unter der Telefonnummer: 0228-72990-94
Weitere Aufgabenfelder des Sozialdienstes im Klinikum sind:
Beratung von Patientinnen und Patienten in persönlichen, sozialen
und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Vermittlung häuslicher Hilfen wie Hausnotrufsystem, Essen auf Rädern
u.s.w.
Hilfe bei der Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim
Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung